Rhein-Ruhr-Westfalenland

    R R W

      statt

    N R W


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Brief vom 22.10.2015 an Herrn Holthoff-Pförtner 
Auf diesen Brief gab es keine Antwort
Brief vom 18.10.2018 an Herrn Laschet und Antwort von Thomas Wallenhorst, Ständiger Vertreter der Abteilungsleitung Ministerpräsident, vom 09.11.2018 


Brief wird weitergeleitet an Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen

Kernaussage: "Wir haben uns für den Prozess der Ruhr-Konferenz daher vorgenommen, keine Debatten über denkbare Verwaltungsstrukturen zu führen...… Ich bitte zugleich um Verständnis dafür, dass wir die mit dem Vorschlag verbundene Diskussion nicht aufgreifen werden"


Einige Aussagen ZDF Frontal21 vom 12.März 2019:

Prof. Rudolf Juchelka, Wirtschaftsgeograf, Universität Duisburg-Essen:

"Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, für die Verkehrsplanung im gesamten Ruhrgebiet. Man nennt sich hier Metropole, aber es ist "Kleinstaaterei". Die Planung der Verkehrsbetriebe hört an den Stadtgrenzen auf und man hat es in Jahrzehnten nicht geschafft, ein integrierendes Bus- und Bahnsystem auf die Beine zu stellen."

 

Uwe Knüpfer, Journalist: "Ja, je mehr Verkehrsgesellschaften, umso mehr Posten, Vorstände, Aufsichtsgremien, die zu verteilen sind. Das sind nahezu die letzten Pfründe, die die Parteien in den maroden, klammen Ruhrgebietsstädten zu vergeben haben..... Und tatsächlich, es lohnt sich, Chef eines städtischen Verkehrsbetriebs zu sein. Beispiele:

Andreas Kerber, Vorstand der Bogestra in Bochum und Gelsenkirchen erhielt 2017 - 295.313 Euro Gehalt plus 236.975 Euro Altersvorsorge.

Guntram Pehlke, Chef der Dortmunder Stadtwerke und Verkehrsgesellschaft DSW 21 kassierte 522.000 Euro, hinzu kamen nur für 2017 Rückstellungen für die Altersvorsorge von 706.000 Euro und

Marcus Wittig, in der Pleitestadt Duisburg Chef der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, 547.040 Euro Gehalt außerdem Altersvorsorge 396.580 Euro."

 

Das alles ist das Ruhrgebiet:

1. Das Ruhrgebiet wird durch drei Bezirksregierungen von außerhalb, nämlich Arnsberg, Münster und Düsseldorf regiert.

2. Auch die beiden Landschaftsverbände Rheinland von Köln und Westfalen/Lippe von Münster zerschneiden das Ruhrgebiet in zwei Teile.

3. Das Ruhrgebiet ist ein Flickenteppich aus mehr als einem Dutzend Verkehrsbetriebe mit eigenem Vorstand, Verwaltung und unterschiedlicher Technik und Zug-Typen.     

 

Aktueller Zustand von NRW (alt)


"Rhein-Ruhr-Westfalenland (RRW statt NRW)"


 


Ziele RRW (neu) Drei politisch und organisatorisch weitgehend selbständige Teilländer (Rheinland, Ruhrland und Westfalen-Lippe) haben ein eigenes Parlament und eigene Ministerien; werden jedoch durch eine strategisch orientierte Landesregierung in Düsseldorf geleitet.

·                     Das zentrale Landesparlament wird durch die Parlamentarier der Teilländer gebildet und entscheidet über die Grundsätze der Landespolitik. Die Landesausschüsse werden von den Teilländerausschüssen  bzw. Teilländerparlamenten gebildet.

·                     Durch die Neuordnung soll jedoch kein zusätzliches Personal eingestellt werden. Das vorhandene Personal wird lediglich auf die neuen dezentralen Organisationseinheiten verteilt.

·                     Die neuen Organisationsstrukturen sollen die Verwaltungsentscheidungen beschleunigen. Durch die dezentralen Strukturen werden die regionalen Interessen der Bevölkerung besser berücksichtigt und langfristig Personal und Kosten eingespart.

·                     Die Einwohnerzahl der Teilländer soll jeweils etwa 5 bis 7 Millionen betragen (das Ruhrland hat zurzeit  ca. 5 Millionen Einwohner).

·                     Die neuen Strukturen erhöhen die Transparenz und verbessern damit Politik und Verwaltung.

·                     Ein Teilländerfinanzausgleich könnte besonders das Ruhrland mit seinen finanzschwachen Großstädten stärken.

·                     Diese organisatorische Neuorientierung könnte gleichzeitig ein Modell für ein neues, regional orientiertes Europa sein.

RRW Gliederung und Aufbau

·                     Die RRW-Regierung (der Ministerpräsident und die Minister mit ihren Büros - jedoch ohne Ministerien) verbleiben in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

·                     Das RRW-Gesamtparlament tagt in Düsseldorf (Zusammensetzung: Mitglieder der drei Teilländerparlamente Rheinland, Ruhrland und Westfalen-Lippe).

·                     Die Teilländerpräsidenten vertreten rotierend den Ministerpräsidenten.

·                     In den drei Teilländern Rheinland, Ruhrland und Westfalen-Lippe werden die Ministerien von drei Teilländerministern (in Personalunion stellvertretende Landesminister) geleitet.

·                     Der RRW-Landtag wird aus den Teilländerabgeordneten gebildet und ist für die Landesgesetzgebung zuständig.

·                     Für die Gesetzgebung werden Ausschüsse gebildet, die von den Teilländerparlamenten entsandt werden.

·                     Die Landesgesetze sind so zu fassen, dass die Teilländerparlamente genügend Spielraum für eine optimale Entwicklung ihres Teillandes haben (Subsidiaritätsprinzip).

·                     Die RRW-Teilländer haben einen eigenen Haushalt.

·                     Die Teilländer haben in ihren Ministerien und sonstigen Verwaltungen einheitliche Strukturen.

·                     Für Gesamt RRW, Rheinland, Ruhrland, Westfalen Lippe, Regierungsbezirke, Landschaftsverbände, Städte, Kreise und Gemeinden gelten einheitliche und vergleichbare Statistiken und ermöglichen durch Kosten- und Leistungsvergleiche größere Transparenz.    

·                     Rheinland:  Hauptstadt Köln

·                     Ruhrland: Hauptstadt Essen

·                     Westfalen-Lippe:  Hauptstadt Münster

Personalverteilung in RRW

·                     Landesministerien: Verteilung auf die Teilländerministerien

·                     Landschaftsverbände: Verteilung auf die Teilländer-Landschaftsverbände

·                     Bezirksregierungen: Verteilung auf die Teilländer-Bezirksregierungen

·                     Regionalverband Ruhr: Verteilung auf die Ruhrlandministerien und sonstige RRW-Verwaltung.

Aufgaben des Regionalverbandes Ruhr (RVR) werden auf den Landschaftsverband Ruhr (Dortmund), auf die Ruhrlandministerien und das Ruhrlandparlament (Essen) übertragen.

Ruhrland                                                                                                       

·                     Die Ruhrlandregierung wird durch den Ruhrlandpräsidenten und die Ruhrlandminister gebildet.

·                     Die Ruhrlandminister sind stellvertretende RRW-Minister mit Ministerien in Essen.

·                     Das Ruhrlandparlament wird durch die Ruhrländer gewählt  und hat seinen Sitz in Essen.

·                     Die Bezirksregierung Ruhrland mit Regierungspräsident  hat ihren Sitz in Duisburg.

·                     Der Landschaftsverband Ruhrland hat seinen Sitz in Dortmund.

Regierungsbezirk Ruhrland mit Regierungspräsident und Regionalrat in Duisburg-Aufgaben

·                     Personalangelegenheit Schulen

·                     Umweltschutz

·                     Ordnung + Gefahrenabwehr

·                     Gesundheit und Soziales

·                     Verkehr

·                     Kommunalaufsicht

·                     Planen und Bauen

·                     Wirtschaft

·                     Arbeitsschutz

·                     Wiedergutmachung

Landschaftsverband Ruhrland mit Direktor und Landschaftsversammlung in Dortmund-Aufgaben

·                     Soziales: Menschen mit Behinderung

·                     Jugend: Kinder und Familien

·                     Kliniken, Heilpädagogische Hilfen, Maßregelvollzug

·                     Schulen: Förderschulen, Landschaftsverband Ruhrland-Berufskolleg

·                     Kultur: Museen, Freizeit-Tourismus

Westfalen-Lippe mit Hauptstadt Münster

·                     Regierungsbezirk Westfalen mit Regierungspräsident und Regionalrat in Arnsberg

·                     Landschaftsverband Westfalen mit Direktor und Landschaftsversammlung in Detmold

Rheinland mit Hauptstadt Köln

·                     Regierungsbezirk Rheinland mit Regierungspräsident und Regionalrat in Düsseldorf

·                     Landschaftsverband Rheinland mit Direktor und Landschaftsversammlung in Köln

Wahlverfahren für RRW-Landtag und Teilländerparlamente (unverändert) und Teilländerparlamente

·                     RRW-Landtag und Teilländerparlamente werden in einem Wahlgang gewählt.

·                     Die Abgeordneten des Landtages sind gleichzeitig in ihren Teilländerparlamenten.

·                     Mit der Erststimme wird der Direktkandidat und mit der Zweitstimme die Teilländerliste einer Partei gewählt.

·                     In 128 Wahlkreisen werden die Abgeordneten mit relativer Mehrheit gewählt.

·                     Der Landtag hat ohne Überhang und Ausgleichsmandate 181 Mitglieder.

·                     Die Landtagswahl 2017 ergab mit 18 Überhang- und Ausgleichsmandaten 199 Mandate.

·                     Die Zusammensetzung der Teilländerparlamente kann jederzeit durch Gesetz auf der Grundlage der letzten Wahlen neu berechnet und festgestellt werden. Auch ohne Änderung der Gesetze könnten die drei Teilparlamente auf dieser Grundlage „zur Probe“ zusammentreten.


Fragen bitte an info"@"ruhrland.ruhr oder Ulrich Tang, Hallostr.16, 45141 Essen